Platz- und Spielordnung

A. Allgemeines

Auf den Plätzen und der gesamten Anlage ist die sportliche Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme für alle Spieler oberstes Gebot.

Diese Platz- und Spielordnung soll deshalb eine geregelte Benutzung der Tennisplätze gewährleisten und verpflichtet gleichzeitig alle Mitglieder und Gäste, auch in ihrem eigenen Interesse, die Anlage mit allen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln.

Zur Aufsicht verpflichtet sind die Mitglieder des Vorstandes. Diese entscheiden über die Bespielbarkeit der Plätze im Interesse des Vereins und sind berechtigt Plätze zu sperren. Sie sind berechtigt jeden Spieler zu veranlassen, Mängel sofort zu beseitigen.

B. Nutzungsgrundsätze

1. Nutzung der Tennisplätze

Die Nutzung der Tennisplätze ist grundsätzlich an die Mitgliedschaft und damit an die Zahlung des Mitgliedsbeitrages gebunden.

Gäste sind nur mit Eintragung “Gast” auf der Belegungstafel und Eintragen in die entsprechende Liste am schwarzen Brett bei Anerkennung der Gästespielordnung spielberechtigt.

2. Tenniskleidung und Tennisschuhe

Das Tennisspielen ist nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen gestattet. Die Tennisschuhe müssen eine für Sandplätze geeignete Sohle haben, die den Belag der Plätze nicht beschädigt (keine Stollen-/Rippenprofile).

3. Haftung

  • Der Verein haftet nicht bei Sachverhalten der Verkehrssicherungspflicht ( Vereinssatzung/Versicherung)

  • Die Haftung des Vereins bei Beschädigungen oder Verlusten von Eigentum der Mitglieder ist ausgeschlossen.

  • Für fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Vereinsanlage haftet der Verursacher, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter.

4. Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung (PSO)

Verstöße gegen die PSO werden nach § 11 der Satzung geahndet.

5. Hunde

Hunde müssen auf der Anlage an der Leine geführt werden.

C. Platzpflege

„Die Plätze sind so zu verlassen, wie man sie selbst betreten möchte.“

Die regelmäßige Platzpflege ist Bestandteil des Spieles. Verantwortlich und durchführend sind die Spieler. Dies gilt auch für den Punktspielbetrieb, Turniere und das Vereinstraining.

Jeder Spieler ist verpflichtet seinen Platz in einem ordnungsgemäß bespielbarem Zustand zu verlassen. Mängel sind sofort auszubessern oder zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Schäden ist ein Vorstandsmitglied zu unterrichten.

Folgende Regeln sind unbedingt einzuhalten:

  • Trockene Plätze dürfen nicht bespielt werden!
    Vor dem Spiel sind die Plätze ausreichend zu wässern, damit die Trittfestigkeit gegeben ist; ggf. ist auch während des Spieles noch einmal zu wässern.
    Das Wässern kann über die Aktivierung der Beregnungsanlage hinter Platz 3 oder mit der Handbrause erfolgen.

  • Nach dem Spielen sind Löcher und Unebenheiten zuerst mit dem Scharrierholz zu bearbeiten.

  • Danach sind die Plätze umfassend abzuziehen – bis zum Zaun und auch zwischen den Plätzen.

  • Nach dem Abziehen der Plätze sind alle Linien zu fegen.

  • Findet kein weiteres Spiel direkt nach eurem Spiel statt, ist nach dem Einebnen und Abziehen ein trockener Platz noch einmal zu wässern, um den Sand wieder zu verdichten. Gerne könnt ihr hierfür die Beregnungsanlage anschalten.

  • Benutzte Geräte sind an den vorgesehenen Stellen wieder aufzuhängen.

  • Abfall gehört in die Abfalleimer.

  • Die Türen sind nach dem Verlassen des Platzes unbedingt zu schließen.

  • Bei oder nach Starkregen dürfen die Plätze nicht bespielt werden.

  • Das Abziehen von Pfützen mit dem Schleppnetz ist nicht erlaubt. Hierdurch werden die Plätze beschädigt.

D. Spielordnung

1. Spielzeit

Die reguläre Spielzeit beträgt für ein Einzel 60 Minuten und für ein Doppel 120 Minuten, einschließlich Platzpflege. Die am Clubheim angebrachte Uhr ist für die Zeitangabe maßgebend.

2. Platzbelegung

Platzreservierungen für Pflichtspiele und offizielle Trainingszeiten sind dem Trainingsplan und/oder der Belegungstafel zu entnehmen und haben Vorrang.

Vor Antritt des Spiels müssen die Spieler auf der Belegungstafel neben dem Clubheim eingetragen sein.

Die Belegung eines Platzes mit Eintragen auf der Belegungstafel ist nur bei persönlicher Anwesenheit auf der Anlage möglich. Ein Platz ist erst dann belegt wenn für ein Einzel zwei Namen oder für ein Doppel vier Namen auf der Belegungstafel eingetragen sind.

3. Vorbelegung

Ein Platz kann durch eine Person bis zum Spielbeginn vorbelegt werden. Ist der Spielpartner bis dahin nicht auf der Anlage erschienen ist die Vorbelegung hinfällig. Die Reservierung des Platzes verfällt auch, wenn zwar beide Spieler/innen anwesend sind, jedoch zum vorgesehenen Zeitpunkt das Spiel nicht aufgenommen wird. Der Platz kann dann anderweitig belegt werden.

4. Weiterspielen nach Ablauf der Spielzeit

Ein Verändern der Anfangszeit nach Ablauf der Spielzeit ist grundsätzlich nicht zulässig, damit der Beginn einer Spielzeit erkennbar bleibt! Ein Weiterspielen über die reguläre Spielzeit ist dann erlaubt, wenn nicht alle Plätze belegt sind und keine anderen Spieler Anspruch auf einen Platz erheben.

5. Betreten der Tennisplätze

Grundsätzlich ist beim Betreten der Tennisplätze das Ende eines Ballwechsels abzuwarten.

D. Sonstiges

1. Flutlicht

Das Flutlicht kann bis 22:00 Uhr eingeschaltet werden. Die zuletzt spielenden Mitglieder müssen das Licht auf dem von ihnen benutzten Platz ausschalten. Ausgeschaltete Lampen dürfen frühestens nach 30 Minuten wieder eingeschaltet werden.

Für das Flutlicht wird ein Betrag von 2,50 € pro Stunde berechnet. Dieser Betrag ist beim Hüttendienst zu zahlen.

2. Benutzen der Ballmaschine

Die Ballmaschine kann von jedem Mitglied genutzt werden. Für die Benutzung der Ballmaschine wird ein Betrag von 2,50 € pro Stunde berechnet.

3. Sonderregelungen

Platzarbeiten, Training, Turniere, Unbespielbarkeit werden per Aushang im Infokasten oder im Clubhaus bekannt gegeben, sind dadurch verbindlich und haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.

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