Platz- und Spielordnung

1. Nutzung der Tennisplätze

Die Nutzung der Tennisplätze ist nur Mitgliedern des MTC mit gültiger Belegungskarte gestattet. Gäste sind nur mit einer Gästekarte bei Anerkennung der Gästespielordnung spielberechtigt.

2. Spielzeit

die reguläre Spielzeit für ein Einzel oder Doppel beträgt eine Stunde einschließlich Platzpflege. Die am Clubheim angebrachte Uhr ist für die Zeitangabe maßgebend.

3. Platzbelegung

Die Belegung eines Platzes mit Belegungskarten auf der Belegungstafel ist nur bei persönlicher Anwesenheit auf der Anlage möglich. Ein Platz ist erst dann belegt wenn für ein Einzel zwei Belegungskarten oder für ein Doppel vier Belegungskarten auf der Belegungstafel angebracht sind. Beim Einzel wird die erste Belegungskarte auf den Zeitpunkt des Spielbeginns gesteckt, die zweite Karte wird so gesteckt, dass zwei Felder zwischen den Karten frei bleiben. Beim Doppel werden, beginnend mit dem Spielbeginn, alle 4 Karten hintereinander gesteckt.

4. Vorbelegung

Ein Platz kann durch eine Belegungskarte bis zum Spielbeginn vorbelegt werden. Ist der Spielpartner bis dahin nicht auf der Anlage erschienen ist die Vorbelegung hinfällig. Die Reservierung des Platzes verfällt auch, wenn zwar beide Spieler/innen anwesend sind, jedoch zum vorgesehenen Zeitpunkt das Spiel nicht aufgenommen wird. Der Platz kann dann anderweitig belegt werden.

5. Weiterspielen nach Ablauf der Spielzeit

Ein Weiterrücken der Belegungskarten nach Ablauf der Spielzeit ist grundsätzlich nicht zulässig, damit der Beginn einer Spielzeit erkennbar bleibt! Ein Weiterspielen über die reguläre Spielzeit ist dann erlaubt, wenn nicht alle Plätze belegt sind und keine anderen Spieler Anspruch auf einen Platz erheben.

6. Entfernen von Belegungskarten

Ein Entfernen von Belegungskarten von der Tafel durch andere als den Inhaber des Kärtchens ist nur dann zulässig, wenn der Inhaber nicht auf der Anlage anwesend ist. Ist der Inhaber auf der Anlage anwesend, so ist dieser um das Entfernen der Karte zu bitten.

7. Flutlicht

Das Flutlicht kann bis 22:00 Uhr eingeschaltet werden. die zuletzt spielenden Mitglieder müssen das Licht auf dem von ihnen benutzten Platz ausschalten. Ausgeschaltete Lampen dürfen frühestens nach 30 Minuten wieder eingeschaltet werden.

Für das Flutlicht wird ein Betrag von 2,50 € pro Stunde berechnet. Dieser Betrag ist beim Hüttendienst zu zahlen.

8. Technischer Leiter und Sportwart

Die Anweisungen des technischen Leiters und des Sportwarts müssen befolgt werden. Der genannte Personenkreis ist berechtigt Plätze zu sperren. Jeder Spieler ist verpflichtet seinen Platz in einem ordnungsgemäß bespielbarem Zustand zu verlassen. Mängel sind sofort auszubessern oder zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Schäden ist ein Vorstandsmitglied zu unterrichten. Achten Sie darauf, dass Ihre Vorgänger die Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Der technische Leiter und der Platzwart sind berechtigt jeden Spieler zu veranlassen, Mängel sofort zu beseitigen.

9. Benutzen der Ballmaschine

Die Ballmaschine kann von jedem Mitglied genutzt werden. Für die Benutzung der Ballmaschine wird ein Betrag von 2,50 € pro Stunde berechnet.

10. Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung (PSO)

Verstöße gegen die PSO oder Manipulationen an der Hängetafel werden nach § 11 der Satzung geahndet.

11. Betreten der Tennisplätze

Grundsätzlich ist beim Betreten der Tennisplätze das Ende eines Ballwechsels abzuwarten. Bei Spielen mit Wettkampfcharakter (Medenspiele, Clubmeisterschaften, Forderungsspiele, Turniere) sollte von allen Mitgliedern besondere Rücksicht genommen werden.

12. Tenniskleidung

Das Tennisspielen ist nur in Tenniskleidung gemäß § 5 der Wettspielordnung des HTV und mit Tennisschuhen gestattet.

13. Sonderregelungen

Platzarbeiten, Training, Turniere, Unbespielbarkeit werden per Aushang im Infokasten oder im Clubhaus bekannt gegeben und sind dadurch verbindlich.

14. Haftung

Das Betreten der gesamten Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Alle Mitglieder sind über den Landessportbund für die offiziellen Veranstaltungen des Vereins versichert. Eine weitergehende Haftung des Vereins wird ausgeschlossen. Die Eltern haften für ihre Kinder und sind verantwortlich, dass diese den Spielbetrieb nicht stören.

15. Hunde

Hunde müssen auf der Anlage an der Leine geführt werden.

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